Pflegegeld / Pflegestufe – Kosten sparen mit dem 24 Stunden Pflegedienst Curaform
Sie erhalten Pflegegeld für sog. „selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI“. Grundsätzlich steht es jeder pflegebedürftigen Person frei zu entscheiden, ob sie das Pflegegeld oder die Pflegesachleistung als zustehende Leistung der Pflegekasse erhalten möchte. Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und hängt von der Höhe der Pflegestufe ab. Pflegegeld wird vor allem dann erstattet, wenn Familienangehörige sich selbst um die Pflege ihrer Angehörigen kümmern.
Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombileistungen
Für die Ermittlung von Pflegestufe und Pflegegeld werden die tatsächlich aufzuwendenden Hilfeleistungen für den Pflegebedürftigen aufaddiert und ergebnisabhängig einer Pflegestufe zugeteilt.
Es gelten seit 1. Januar 2012 folgende Sätze für Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die private Pflege beispielsweise eine 24-Stunden-Betreuungskraft oder Angehörige und ehrenamtliche Helfer.
Ihnen stehen somit folgende Möglichkeiten der Beantragung und Auszahlung von Pflegegeld und Pflegesachleistung zur Verfügung:
Pflegestufe 1
- Pflegegeld: 244 Euro ( Demenz 316 € )
- Sachleistung: 468 Euro ( Demenz 689 € )
- Sie haben ferner die Möglichkeit der Kombination aus beiden Leistungen
Pflegestufe 2
- Pflegegeld: 458 Euro ( Demenz 545 € )
- Sachleistung: 1.144 Euro (Demenz 1298 € )
- Sie haben ferner die Möglichkeit der Kombination aus beiden Leistungen
Pflegestufe 3
- Pflegegeld: 728 Euro ( Demenz 728 € )
- Sachleistung: 1.612 Euro ( Demenz 1612 € )
- Sie haben ferner die Möglichkeit der Kombination aus beiden Leistungen
Sollten Sie sich für die Kombinationsleistung entscheiden, so wären Sie generell für sechs Monate an Ihre Entscheidung gebunden. Sofern die Sachleistungen im Vorfeld nicht bestimmbar sind, können Sie beantragen, dass das jeweilige Pflegegeld monatlich nachträglich bestimmt und erstattet wird.
Genaue Informationen erhalten sie HIER