24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause

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Kurzzeitpflege

Vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung

Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers, die bei der Pflegekasse beantragt werden muss. Sie ermöglicht es, dass ein pflegebedürftiger Mensch für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen im Kalenderjahr, in einer stationären Einrichtung gepflegt wird. Somit stellt diese Art der Betreuung die Fortführung der Pflege eines Bedürftigen sicher, wenn dessen pflegender Angehöriger verhindert ist. Dies kann z. B. im Fall einer Erkrankung auftreten oder aber wenn die pflegende Person sich einen Erholungsurlaub gönnt. Ist der pflegende Angehörige allerdings nur einige Stunden in der Woche verhindert, wird die vorübergehende Pflege der bedürftigen Person durch die sogenannte Verhinderungspflege ermöglicht. Dabei handelt es sich um eine weitere Leistung der Pflegeversicherung.

Aber auch als Übergangsmaßnahme ist die Kurzzeitpflege geeignet. Tritt spontan eine Pflegebedürftigkeit ein, dann ermöglicht diese Leistung zunächst die kurzfristige Pflege, während der Betroffene und seine Angehörigen eine geeignete Variante der Langzeitpflege suchen.

 

Kurzzeitpflege in der eigenen Wohnung

 

Sollte es die zupflegende Person jedoch verweigern, sich vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreuen zu lassen, ist die Kurzzeitpflege in Ausnahmefällen auch im eigenen Zuhause möglich. In diesem Fall kann sich der Betroffene entweder für eine mobile Pflegekraft oder für eine 24 Stunden Betreuung entscheiden. Dies muss jedoch immer im Einzelfall mit dem Leistungsträger und dem behandelnden Arzt abgestimmt werden.