Pflegegeld
Pflegegeld und Pflegeleistungen
Pflege und insbesondere Altenpflege ist heut zu Tage und zukünftig ein wichtiges aber auch teures Thema. Die Regierung bemüht sich zwar immer wieder neue Regelungen und Entlastungen einzuführen, dass ist nur nicht genug. Die Bevölkerung in Deutschland wird laut Statistiken immer älter und es kommt zu wenig Nachwuchs nach.
Pflegestufen
Es gibt 3 bzw. 4 verschiedene Pflegestufen, für die der Staat Pflegegeld zahlt.
Je nach Pflegebedürftigkeit der Person, wird entschieden wo der Patient eingestuft wird. Es besteht auch die Möglichkeit gegen die Einstufung bei der Krankenkasse Einspruch einzulegen.
Die sogenannte Pflegestufe 0 erhalten Personen, die in ihrem Alltag eingeschränkt sind und in der Grundpflege und im Haushalt Hilfe benötigen. Diese erhalten einen Betreuungsbetrag zwischen 100 und 200 Euro im Monat.
Bei Personen, die erhebliche Einschränkungen in ihrem Alltag aufweisen und mindestens 3 Grundpflegebereiche nicht mehr selbst verrichten kann und eine Haushaltshilfe benötigt wird, werden in die Pflegestufe 1 eingegliedert.
Der Pflegestufe 2 werden die Personen zugeordnet, die als schwerpflegebedürftig gelten. Das heißt, sie benötigen mehrmals am Tag Hilfe um ihre Grundpflege zu verrichten und eine mehrtägige Haushaltshilfe.
Wer mehr hals 5 Stunden am Tag eine zusätzliche Hilfe benötigt, um sich zu waschen, essen oder Erledigungen zu verrichten gilt als schwerstpflegebedürftig und wird in die Pflegestufe 3 eingestuft.
Häusliche Pflege
Wer ein stattliches Vermögen angehäuft hat oder in Voraussicht eine Pflegeversicherung abgeschlossen hat, kann sich durchaus ein Pflege- oder Altersheim leisten. Das sind aber heutzutage noch die wenigstens.
Der Großteil der Pflegebedürftigen wird von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt oder falls es arbeitsbedingt nicht anders möglich ist, wird auch jemand Auswärtiges für die Pflege zuhause angestellt.