Pflegekosten
Pflegekosten sind absetzbar !
Gut das viele Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Was die wenigsten Angehörigen
wissen: auch sie und nicht nur die gepflegte Person selbst können Aufwendungen absetzen.
Wie können die Pflegebedürftigen Kosten von der Steuer absetzen ? Ist es auch für die 24 Stunden Pflege möglich?
Dafür gib es insgesamt zweit Wege: Zum einem können Pflegebedürftige Kosten als Aussergewöhnliche Belastung absetzen. Zum anderen kann man aber auch die Pflege- und Betreuungsleistungen als Haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung beim Finanzamt gelten gemacht werden.
Auch die Rechnung für 24 Stunden Pflege wird anerkannt.
Nur der Steuerpflichtige bestimmt die Form der steuerlichen Absetzbarkeit. Was individuell aber günstiger ist, hängt vom genauen Einkommen und dem persönlichen Steuersatz ab.
Seit 2009 können 20 Prozent der Aufwendungen / Pflegekosten , maximal aber 4.000 €, steuermindernd pro Jahr berücksichtigt werden.Dieser Beitrag ist vergleichbarmit normalen haushaltsnahen Dienstleistungen, wie sie auch für Handwerker- Leistungen gelten .
Weiterhin erhalten Sie von der Pflegekasse die Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege zu Hause, die einmal Jährlich mit 1550 € ausgezahlt wird.