Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege
Einer pflegebedürftigen Person stehen für die Pflege in den eigenen vier Wänden verschiedene Leistungen der Pflegekasse zu. Diese können in Form von Sachleistungen oder als Pflegegeld beansprucht werden. Entscheidet sich die betroffene Person für die häusliche Pflege durch einen professionellen Pflegedienst, wie zum Beispiel im Falle der ambulanten Altenpflege, kann dafür die Kostenübernahme durch die Pflegekasse bis zu einem bestimmten Höchstsatz erfolgen. Dabei handelt es sich um sogenannte Pflegesachleistungen. Der zustehende Höchstbetrag ist abhängig von der Pflegestufe als maximaler Geldbetrag festgesetzt. Die tatsächlich entstehenden Kosten sind nicht von Bedeutung. Der beauftragte Pflegedienst rechnet die Kosten direkt bei der Pflegekasse ab. Eine Auszahlung als Geldbetrag an die pflegebedürftige Person ist somit nicht möglich. Übernimmt die häusliche Pflege jedoch ein Angehöriger oder wird diese auf andere Weise selbst organisiert, erhält die bedürftige Person Pflegegeld.
Kombileistungen können ebenfalls beantragt werden. Dabei wird die Gesamtleistung der Pflegekasse teilweise als Geldbetrag und teils als Sachleistung erbracht. Inwieweit es sich allerdings lohnt Sachleistungen oder aber das Pflegegeld zu beanspruchen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Monatlicher Höchstbetrag pro Pflegestufe
Im Folgenden ist der monatliche Höchstbetrag der Pflegesachleistungen pro Pflegestufe aufgeführt (gültig ab 1. Januar 2015).
• 0 mit Demenz: 231 EUR
• I: 468 EUR (mit Demenz 689 EUR)
• II: 1.144 EUR (mit Demenz 1.298 EUR)
• III: 1.612 EUR (mit Demenz 1.612 EUR)
• Härtefall: 1.995 EUR (mit Demenz 1.995 EUR)