Haushaltsnahe Dienstleistungen
Förderungen Haushaltsnaher Dienstleistungen:
Hiernach können Sie die nachfolgenden steuerlichen Ermäßigungen beanspruchen:
- Haushaltshilfen und pflegeunterstützende Alltagshilfen, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind: Haushaltsnahe Dienstleistungen / Beschäftigungsverhältnissen, z.B. bei 24 Stunden Pflege- und Betreuungsleistungen, bis zu 20.000 Euro in Höhe von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro per anno und pro Person.
- Haushaltshilfe und pflegeunterstützende Alltagshilfe auf der Basis geringfügiger Beschäftigung: bis zu 2.550 Euro in Höhe von 20 Prozent, höchstens 510 Euro,
Die Voraussetzung für die Steuerermäßigungen ist:
Vorlage einer Rechnung über die jeweiligen Aufwendungen durch den Steuerpflichtigen.
Nachweis der Zahlung der Rechnung (beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen) durch Beleg des Kreditinstituts.
Die Steuererleichterung greift sowohl für den pflegebedürftigen Menschen als auch den Angehörigen. Für die Steuererleichterung ist nicht entscheidend ob Sie sich den Haushalt teilen oder nicht.
Welche Dienstleistungen sind begünstigt ?
Begünstigt sind daher "Arbeits-Maßnahmen", so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel:
- Seit 2008 können auch Steuerzahler, die eine Haushaltshilfe oder einen Gärtner in ihrem Haushalt in einem EU-Staat beschäftigen, die Ausgaben hierfür steuerlich geltend machen.
- Pflege von Angehörigen (z.B. durch Inanspruchnahme einer Dienstleistungsagentur wie Curaform).
- Reinigung der Wohnung (z.B. durch Angestellte einer Dienstleistungsagentur oder eine selbständige Reinigungskraft).
- Kinderbetreuung.
Curaform empfiehlt in jedem Fall ein detailliertes Gespräch mit Ihrem Steuerberater.