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Häuslicher Umbau /Barrierefreies Wohnen / Pflegekostenzuschuss für mehr Lebensqualität im eigenen Zuhause - Curaform

Pflegekostenzuschuss beantragen für barrierefreies Wohnen: Wir möchten, dass sich das Wohnen für Sie im Alter, bei Krankheit oder Behinderung so komfortabel und würdevoll wie möglich gestaltet. Gemäß dem Motto: Barrierefreies Wohnen für mehr Lebensqualität. Hier hilft zum Beispiel das Förderprogramm „Pflegekostenzuschuss" der gesetzlichen Pflegeversicherung, einem Zuschuss der Pflegekasse für barrierefreies Wohnen. Insgesamt können bis maximal 2.557 Euro Pflegekostenzuschuss als Förderung für barrierefreies Wohnen durch die gesetzliche Pflegeversicherung bewilligt werden.

 Betreuung

 

 

Um barrierefrei Wohnen zu können und das möglichst günstig sehen Sie nachfolgend einige mögliche Förderprogramme, mit denen Sie Geld sparen können.

 

Zuschuss Pflegekasse für barrierefreies Wohnen

 

Die Voraussetzungen für den Pflegekostenzuschuss liegen vor, wenn mindestens Pflegestufe 1 vorliegt.

 

Diese muss vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt werden.

 

Durch den Umbau muss die häusliche Pflege erst möglich oder wesentlich erleichtert werden.

 

Als Voraussetzungen für die Förderung Zuschuss Pflegekasse gilt, dass durch einen Umbau eine Überforderung der Pflegekräfte sowie des Patienten vermieden und die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen gefördert wird.

 

Den Zuschuss Pflegekasse durch die gesetzliche Pflegeversicherung erhält der Pflegebedürftige, wenn er in seiner eigenen Wohnung bzw. in seinem eigenen Haushalt auf Dauer lebt.

 

Die Förderung gibt es für beispielsweise auch für Baumaßnahmen, die einen Eingriff in die Bausubstanz darstellen. Dazu gehören die Verbreiterung der Tür, der Bau einer Rampe sowie bauliche Veränderungen im Badezimmer.

 

Wie viel beträgt der Zuschuss Pflegekasse

 

Die finanzielle Förderung durch die gesetzliche Pflegeversicherung für bauliche Maßnahmen richtet sich nach deren Kosten. Das Einkommen des Pflegebedürftigen wird berücksichtigt. Normalerweise trägt der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 50 Prozent seiner Bruttoeinnahmen im Monat. Hierzu zählen auch persönliche Einnahmen wie gesetzliche und die betriebliche Renten und Pensionen. Auch Arbeitsentgelt oder Sonderzahlungen zählen zu den Einnahmen des Pflegebedürftigen. Verfügt der Pflegebedürftige über keine eigenen Einnahmen, entfällt der Eigenanteil, auch für seine Angehörigen.

 

Den Zuschuss Pflegekasse bekommen Sie über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Dieser stellt die Notwendigkeit für barrierefreies Wohnen fest und gibt seine Empfehlung für den Pflegekostenzuschuss an die jeweilige Pflegekasse. Anschließend erfolgt eine Beratung des Pflegebedürftigen für barrierefreies Wohnen durch die Pflegekasse.

 

Zuschuss Pflegekasse beantragen

 

Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der baulichen Maßnahmen bei der Pflegeversicherung zusammen mit einem Kostenvoranschlag beantragt wird.

 

Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt als Förderung den Pflegekostenzuschuss für die Versicherten, welche Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen oder 180 Beitragsmonate vorweisen können. Die Aussicht auf die Wiedereingliederung ins Berufsleben ist eine der Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung für den Pflegekostenzuschuss.

 

Noch vor Beginn der Baumaßnahmen sollten Sie den Pflegekostenzuschuss bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Die Förderung ist nur erhältlich, wenn keine anderer Leistungsträger, wie beispielsweise das Versorgungsamt oder die Unfallversicherung, diese Kosten trägt.

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