24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause

Kostenlose Hotline*

0800/ 72 43 197


*aus dem deutschen Festnetz und Mobilnetz

24 Stunden Demenz Betreuung 

 

Ein an Demenz, oder Alzheimer erkrankter Mensch benötigt mehr als die meisten anderen kranken Menschen eine individuelle 24 Stunden Rundumbetreuung. Dies bestätigen alle seriösen medizinischen Institute und belegt auch der aktuelle Pflegereport. Curaform hat sich bereits vor längerer Zeit dieser Herausforderung gestellt und ein kompetentes, demenzgeschultes und fürsorgliches Team aus Altenpflegerinnen und Krankenschwestern und Pflegehilfen aus Deutschland und Polen für die häusliche Pflege aufgebaut und stetig weiterentwickelt.

 

Curaform – Ihr erfahrener Partner für die häusliche 24 Stunden Pflege/Betreuung für Demenz und Alzheimer

 

Mit einer 24 Stunden Betreuung können Demenzkranke so lange wie möglich im gewohnten häuslichen Umfeld bleiben. Diesen Pflegebedarf können pflegende Angehörige häufig nicht immer leisten. Curaform stellt speziell in der Demenz Betreuung geschulte Fachkräfte zur Verfügung. Alle Pflegekräfte und Betreuungskräfte sind bei Curaform angestellt und somit krankenversichert, unfallversichert und haftpflichtversichert.

 

Etwa 1,1 Mio. der in Deutschland lebenden Menschen sind an Demenz erkrankt. Bis zum Jahre 2030 werden schätzungsweise 1,7 Mio. an Demenz erkranken.

 

Mittel für die häusliche Pflege

 

Für die Pflege eines an Demenz Erkrankten gibt es Zuschüsse nach dem Pflege-Versicherungsgesetz SGB XI, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind.

 

Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige, indem sie deren häusliche Situation und die Qalität der Betreuung verbessert. Das ist eine Grundsicherung. Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen zur Betreuung an Demenz Erkrankter meist nicht aus. Angehörige, welche die nötigen finanziellen Mittel nicht besitzen, können Leistungen nach dem Sozialhilferecht (SGB XII) und nach dem Schwerbehindertengesetz beantragen. Auskunft geben die Sozial- und Versorgungsämter. Die Pflegekassen bieten zur Unterstützung der Pflegepersonen kostenlos Pflegekurse an.

 

Beantragung von Leistungen

 

Ansprechpartner ist die Krankenkasse. Dort wird zunächst ein formloser Antrag gestellt. Der MDK (Medizinischer Dienst) prüft den Grad der Pflegebedürftigkeit. Diese wird durch einen Gutachter nach einem Hausbesucht beim Pflegebedürftigen festgestellt und anschließend wird die Pflegestufe festgelegt. Ein Pflegetagebuch, in welches einige Zeit zuvor alle Pflegetätigkeiten sowie der benötigte Zeitaufwand dafür eingetragen werden, erleichtert die Einschätzung durch den Gutachter des MDK. Dann ergeht eine schriftliche Mitteilung über die Pflegeklasse, in welche der an Demenz Erkrankte eingestuft wurde. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden, wenn die Klassifizierung unzutreffend erscheint. Dabei ist wiederum die Dokumentation des Patientenzustandes im Pflegetagebuch hilfreich.

 

Es besteht jederzeit die Möglichkeit der Höherstufung, falls sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen verschlechtert. Dies wird dann in einem neuen Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst) festgestellt. In jedem Falle bringt ein Pflegetagebuch Klarheit bei der Beuteilung durch den Medizinischen Dienst.

 

Die Leistungen der Pflegekasse gelten ab dem Datum der Beantragung.

 

Der Demenz-Ratgeber

 

Der Demenz-Ratgeber ist ganz praktisch, denn er hält viele Tipps und Informationen parat. Angehörige von an Demenz Erkrankten können zwischen Sach- und Geldleistungen wählen. Auch hier gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Wenn Angehörige die Pflege des Demenzpatienten übernehmen, können sie über den Zuschuss aus der Pflegeversicherung frei verfügen.

 

Wird eine professionelle 24 Stunden Pflege Agentur wie Curaform beauftragt, oder ein seriöser  Pflegedienst benötigt, können höhere Sachleistungen oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden.

 

Dieser Pflegedienst rechnet den Betrag für die höheren Sachleistungen direkt mit der Kasse ab. Wird der Höchstbetrag für diese Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft, können sogenannte Kombinationsleistungen beantragt werden. Kombinationsleistungen haben den Vorteil, dass nicht ausgeschöpfte Sachleistungen prozentual als Pflegegeld ausgezahlt werden. Weitere noch offene Fragen beantwortet der Demenz-Ratgeber.

 

Zusätzliche Leistungen zur häuslichen Pflege

 

Die ergänzenden Geldleistungen zur häuslichen Pflege bestehen aus Zuschüssen für die Tages- und Nachtpflege. Ebenso für die Kurzzeitpflege und wenn die Pflegeperson ausfällt wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen kann ein finanzieller Zuschuss beantragt werden. Wenn bauliche Maßnahmen des Wohnumfeldes anfallen können Zuschüsse bis 2.557 Euro beantragt werden. Auch Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Pflegebetten, Notrufsystems und Lagerungshilfen und andere Pflegehilfsmittel zählen zu den ergänzenden Geldleistungen für Pflegebedürftige mit Demenz.

 

Die zusätzliche Betreuungsleistung

 

Manchmal haben Patienten einen höheren Betreuungsbedarf. Dies ist der Fall bei altersverwirrten, geistig behinderten und psychisch kranken Menschen. Für sie wird die zusätzliche Betreuungsleistung erbracht.

 

Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) erstellt ein Gutachten, das dem Pflegebedürftigen der Pflegestufe 0 sowie I bis III einen monatlichen Grundbetrag (bis 100 Euro) sowie einen erhöhten Betrag (bis 200 Euro) als zusätzliche Betreuungsleistung bewilligt.

Faires Preis-Leistung-Verhältnis! Erfahrung seit 2003!

Mehr »

100% legal : Alle Mitarbeiter sind bei uns festangestellt!

Mehr »

Individuelle und kompetente Betreuung – 365 Tage im Jahr!

Mehr »

Schnelle individuelle Lösungen in ganz Deutschland!

Mehr »