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Kombileistungen

Kombileistungen in der Pflege 

Eine abgeschlossene Pflegeversicherung bietet Unterstützung von zwei Möglichkeiten der Betreuung.
Zum einen die finanzielle Unterstützung von Familienangehörigen oder Bekannten, welche die Pflege des Betroffenen übernehmen.
Zum Anderen die (Teil-) Finanzierung von proffessionellem Pflegepersonal.
Die Pflegesachleistung, also die finanzielle Unterstützung der Inanspruchnahme des Pflegedienstes, ist mit einem höheren Betrag angesetzt, als die Barleistung.

Die Pflege durch Verwandte wird durch einen geringeren Maximalbetrag gefördert, da grundsätzlich der Gedanke im Vordergrund steht, dass die Verwandten die Pflege nicht aus finanziellen Gründen übernehmen. Dennoch wird die Leistung durch ein Pflegegeld honoriert.
Diese beiden Möglichkeiten können auch miteinander verbunden werden und diese Kombileistungen können monatlich variieren.
Dadurch kann die Kombileistung den zeitlichen Möglichkeiten und Fähigkeiten der Angehörigen oder unprofessionellen Pflegenden angepasst werden und gibt allen Parteien ausreichende Freiheiten.

 

Wenn sich Angehörige zur Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege bereiterklären, haben sie Anspruch auf die Hälfte der Förderung, welche zuvor gezahlt wurde. Dieses anteilige Pflegegeld wird für maximal vier Wochen im Jahr gezahlt.